Makleralleinauftrag

1. Makleralleinauftrag

Der Auftraggeber erteilt dem Makler einen Alleinauftrag zur Vermittlung der Immobilie. Der Auftraggeber versichert, das diese Erteilung des Alleinauftrages an den Makler keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiter, während der Dauer dieses Auftrages weder Eigengeschäfte zu tätigen, noch weitere Makler oder Vertriebsbeauftragte einzuschalten.

2. Auftragsdauer

Der Auftrag läuft für 6 Monate vom Tag der Beauftragung. Wird er nicht unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Vertragsende schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um drei Monate, höchstens jedoch bis zum Ablauf von 12 Monaten.

3. Pflichten des Auftraggebers

Dem Makler sind alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen und Unterlagen auszuhändigen, die er nach §§ 10 und 11 MaBV benötigt, um seine Aufzeichnungs- und Informationspflicht genügen zu können.

4. Courtage

Es wird vereinbart, das der Makler eine Courtage (zzgl. gesetzl. MwSt.) vom Mieter oder Käufer erhält als auch vom Auftraggeber. Das Objekt gilt auch als vermittelt, das Honorar als geschuldet, wenn der Vertrag auf Grund der Nachweistätigkeit des Maklers erst nach Auftragsablauf zustande kommt. Verkauft oder Vermietet der Aufttraggeber das Objekt wärend der Vertragslaufzeit ohne Einbeziehung von Immobilien Höfer über einen weiteren Makler, oder verstößt er in sonstiger Weise gegen den Vertrag, hat Immobilien Höfer einen Schadenersatzanspruch von 2 Monatskaltmieten oder 3% des Verkaufspreises zzgl. gesetzl. MwSt., wobei dem Auftraggeber der Nachweis eines geringeren Schadens offen steht. Der Auftraggeber ist verpflichtet,dem Makler Aufwendungen zu ersetzen , wenn er wärend der Auftragslaufzeit seine Verkaufs- oder Vermietungsabsicht aufgibt, mit dem Interessenten des Maklers nicht verhandelt oder die Durchführung des Auftrages durch Änderung der Auftragsbedingungen auf sonstige Weise erschwert.

5. Pflichten des Maklers

Der Makler verpflichtet sich diesen Alleinauftrag mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und die Interessen des Auftraggebers zu vertreten.

6. Vollmacht

Der Auftraggeber erteilt dem Makler Vollmacht zur Einsicht in das Grundbuch, der Akten des Finanzamtes sowie in die Akten der Realgläubiger, soweit sie sich auf das Auftragsobjekt beziehen. Der Makler ist berechtigt, das Auftragsobjekt allein und mit Interessenten zu besichtigen.

7. Schlussbestimmungen

Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.




Ort , Datum   .....................


                                                                                                                                                       Vermieter/Verkäufer                       Immobilien Harald Höfer


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                                                                                                                                         Tel: 08081-552341

Mobil: 0172-6498079

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